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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Sie werden in 6 Raten zu je 2 Monaten während des laufenden Schuljahres abgebucht. Zahlungen sind nur durch Abbuchung möglich!
Aus technischen Gründen kann die 1. Rate (Sept.+ Okt.) erst im November und die 2. Rate (Nov.+ Dez.) im Dezember abgebucht werden.
Für Familien, bei denen zwei oder mehr Kinder ein Instrumental-Hauptfach belegen, gelten folgende Ermäßigungen: 25% für das 2. Kind; 50% für alle weiteren Kinder (Ausnahme: Gastschüler nur 25%)
Belegt ein Schüler ein weiteres Instrumental-Hauptfach gilt folgende Ermäßigung: 25% für alle zusätzlichen Instrumental-Hauptfächer
Sozialermäßigung kann auf schriftlichen Antrag gewährt werden. (gilt nicht für Gastschüler)
Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen in schriftlicher Form mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich.
Entfällt der Unterricht einer Lehrkraft länger als 3 Wochen ununterbrochen, kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag rückvergütet werden.
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