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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren.
Sie werden in 6 Raten zu je 2 Monaten während des laufenden Schuljahres abgebucht.
Zahlungen sind nur durch Abbuchung möglich!

Aus technischen Gründen kann die 1. Rate (Sept.+ Okt.) erst im November  und die 2. Rate (Nov.+ Dez.) im Dezember abgebucht werden.

Für Familien, bei denen zwei oder mehr Kinder ein Instrumental-Hauptfach belegen, gelten folgende Ermäßigungen:
25% für das 2. Kind; 50% für alle weiteren Kinder
(Ausnahme: Gastschüler nur 25%)

Belegt ein Schüler ein weiteres Instrumental-Hauptfach gilt folgende Ermäßigung:
25% für alle zusätzlichen Instrumental-Hauptfächer

Sozialermäßigung kann auf schriftlichen Antrag gewährt werden.
(gilt nicht für Gastschüler)

Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen in schriftlicher Form mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich.

Entfällt der Unterricht einer Lehrkraft länger als 3 Wochen ununterbrochen, kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag rückvergütet werden.

 
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Veranstaltungen

Frühjahrssingen

Ein Volksmusikhoagascht der Stadtsingschule Kolbermoor

Samstag, 17. März 2012, 20.00 Uhr, Mareissaal Kolbermoor

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Guitar & friends

Klassik bis Pop

Samstag, 24. März 2012, 18.30 Uhr, Saal der Musikschule Kolbermoor

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Kammerkonzert

Josef Peller, Viola & Mirlinda Binai, Klavier

Sonntag, 25. März 2012, 16.00 Uhr, Saal der Musikschule Kolbermoor

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Aus der Bildergalerie

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