Wissenswertes aus der Satzung
Der Unterrichtsvertrag wird durch die verbindliche schriftliche Anmeldung geschlossen und verlängert sich für den Instrumental- und Vokalunterricht sowie für Chöre und Ensembles um jeweils ein Schuljahr, soweit keine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung kann nur zum Ende des Schuljahres erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30. Juni eines Schuljahres im Sekretariat der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor vorliegen.
Die Grundfächer Musikspielwiese, Grundkurs, IKARUS, IGA und Orffkurs enden automatisch nach 1 Jahr, ebenso Gutscheine. Musikalische Früherziehung nach 2 Jahren. Eine Kündigung ist hier nicht erforderlich. Bei der Musikspielwiese ist eine halbjährige Kündigung möglich. Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen (längere Krankheit oder Wegzug) in schriftlicher Form mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich.
Wird der Unterricht aufgrund einer Verhinderung der Lehrkraft mindestens 4 zusammenhängende Unterrichtswochen unterbrochen, so wird die Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag erstattet.